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Inkasso / Forderungsmanagement


Ihre Forderung in unserem Visier !

  • Ärgern Sie sich über die schlechte Zahlungsmoral Ihrer Kunden?
  • Haben Sie offene Forderungen, die überfällig sind?
  • Drohen Verjährungen?
  • Verfügen Sie über Vollstreckungsbescheide, die seit Jahren nicht mehr verfolgt wurden?
  • Können Sie sich wirklich ausreichend Zeit für Ihr internes Mahnwesen nehmen?
  • Befinden sich in Ihrem Kundenkreis zahlungsunwillige Schuldner?
  • Haben Sie private Forderungen?

Entlasten Sie sich !

Eigener Forderungseinzug verursacht für Sie erhebliche Personal- und Sachkosten und kostet Zeit.

Lassen Sie sich helfen ! 

Hohes Qualitätsmanagement und erstklassige Mandantenbetreuung sichern wir Ihnen zu.


Wir verfolgen Ihre Forderung bis zur restlosen Bezahlung !
 
  • Für professionelle und effiziente Bearbeitung Ihrer Außenstände sorgen unsere erfahrenen Inkassospezialisten.
  • Ihnen steht stets ein persönlicher Vertrauenspartner in unserem Hause für den Forderungseinzug und für Ihre Betreuung in Sachen Forderungsmanagement zur Seite und zwar von der Auftragserteilung bis zur Abrechnung.
  • Wir ziehen Ihre Forderung nach erfolglosem Ablauf Ihrer Zahlungs- oder Mahnfrist ein.
  • Schwerpunkt unserer Aktivitäten ist die außergerichtliche Realisierung Ihrer Forderungen.
  • Der persönliche Kontakt mit dem Schuldner hat bei uns hohe Priorität.
  • Unser Außendienst führt ggf. Gespräche vor Ort. Höflich im Tonfall aber hart in der Sache wird zielorientiert verhandelt.
  • Der Schuldner wird spüren, dass er sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht entziehen kann.
  • Situationsgerecht und auf angemessene Weise wird der Schuldner zum Zahlen bewegt.
  • Sollte der außergerichtliche Forderungseinzug einmal nicht erfolgreich sein, vertreten wir Sie auch im gerichtlichen Mahnverfahren - schnell und kostengünstig.
Unsere Inkasso-Komponenten können einzeln oder getrennt voneinander bei uns in Auftrag gegeben werden!
  • Mahnservice:

    Zur Entlastung Ihrer Buchhaltung übernehmen wir als Service für Sie bereits nach Ihrer Rechnungslegung und erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist Ihren Mahndienst mit einer Zahlungserinnerung.
    Nahtlos kann so der Vorgang bei erfolglosem Fristablauf ohne weitere Zeitverzögerung in unser Inkasso-Verfahren übernommen werden.
      
  • Inkasso-Verfahren:

    Zur Bearbeitung des Forderungseinzuges stellen Sie uns die Ihren Rechtsanspruch begründende Unterlage per eMail, Fax oder Briefpost zur Verfügung (z.B. Kopie Ihrer Rechnung, ggf. Kopie der letzten Mahnung, Kopie des Darlehens- oder Mietvertrags o. ä.). Wir starten sofort mit Ihrem Forderungseinzug!
    Sollte trotz aller außergerichtlichen Bemühungen in einigen Fällen der Schuldner dennoch nicht zur Zahlung bereit sein, sichern wir Ihre Ansprüche über das gerichtliche Mahnverfahren - im Gegensatz zu den hohen Gebühren der Rechtsanwälte für nur 25,00 € (zzgl. Gerichtskosten) unabhängig von der Forderungshöhe.
    Auch bei fruchtlosem Verlauf der 1. Zwangsvollstreckung stellen wir unsere Aktivitäten nicht ein!
     
  • Überwachungsverfahren:

    Wir übernehmen die Überwachung und Einziehung der titulierten Forderungen. Auch die nachgerichtliche Bearbeitung erfolgt beharrlich und konsequent. Die Vermögensverhältnisse des Schuldners werden ermittelt und überwacht. Wenn wirtschaftlich effizient, setzen wir hier ebenso unseren Außendienst ein. Auch die Dauerüberwachung älterer Vollstreckungstitel führen wir durch.

     
  • Auskünfte:

    Wir holen für Sie Auskünfte und Bonitätsprüfungen ein.

 

 

Unser Angebot für Sie:

•  

Sie zahlen  keine Jahres- oder Mitgliedsbeiträge, 
keine Vorauskasse für das außergerichtliche Mahnverfahren,
keine Honorarvorschüsse!

•  

Sie verpflichten sich nicht zur Übergabe von Mindeststückzahlen! Sie beauftragen uns nur, wenn Sie es wollen.

•  

Nach Auftragsübergabe setzen wir uns sofort mit Ihrem Schuldner in Verbindung!

•  

Vorgerichtlicher Bereich:

•  

Wir zahlen im Erfolgsfall 100% der eingegangenen Hauptforderung an Sie aus, wenn Sie uns regelmäßig mit Forderungseinzügen beauftragen (> 20 Stück mtl.).

•  

Wir erhalten Ihren Verzugsschadensersatzanspruch, den wir gegenüber dem Schuldner geltend machen.

•  

Nur bei Einzelforderungen oder kleinen Auftragsstückzahlen erwarten wir von Ihnen ggf. eine kleine Erfolgsvergütung zwischen 5% - 10% der eingezogenen Hauptforderung. 

•  

Für Kleinstforderungen bis € 50,00 und Forderungen bis € 250,00 gelten Sondertarife. Auch hier können wir Ihnen durch standardisierte und technisch unterstützte Abläufe in Abhängigkeit von der Anzahl der Aufträge sehr interessante Angebote unterbreiten. 

•  

Nachgerichtlicher Bereich:
Im Rahmen unseres Überwachungsverfahrens arbeiten wir nach erfolgsorientierten Tarifen, die im Einzelfall verhandelt werden.


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