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Sie zahlen
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keine Jahres- oder
Mitgliedsbeiträge,
keine Vorauskasse für das außergerichtliche Mahnverfahren,
keine Honorarvorschüsse!
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Sie
verpflichten sich nicht zur Übergabe von Mindeststückzahlen! Sie
beauftragen uns nur, wenn Sie es wollen.
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Nach
Auftragsübergabe setzen wir uns sofort mit Ihrem
Schuldner in Verbindung!
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Vorgerichtlicher
Bereich:
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Wir
zahlen im Erfolgsfall 100% der eingegangenen Hauptforderung
an Sie aus, wenn Sie uns regelmäßig mit Forderungseinzügen
beauftragen (> 20 Stück mtl.). |
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Wir
erhalten Ihren Verzugsschadensersatzanspruch, den wir gegenüber
dem Schuldner geltend machen. |
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Nur bei
Einzelforderungen oder kleinen Auftragsstückzahlen erwarten wir
von Ihnen ggf. eine kleine Erfolgsvergütung zwischen 5% - 10% der
eingezogenen Hauptforderung. |
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Für Kleinstforderungen
bis € 50,00 und Forderungen bis € 250,00 gelten
Sondertarife. Auch hier können wir Ihnen durch standardisierte
und technisch unterstützte Abläufe in Abhängigkeit von der
Anzahl der Aufträge sehr interessante Angebote unterbreiten. |
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Nachgerichtlicher
Bereich:
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Im
Rahmen unseres Überwachungsverfahrens arbeiten wir nach
erfolgsorientierten Tarifen, die im Einzelfall verhandelt werden.
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