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Aktuelles rund um das Forderungsmanagement Sehr geehrte, liebe Newsletter-Leserinnen und –Leser, das neue Jahr hat begonnen, wie immer mit vielen guten Vorsätzen. Einige Tage sind ins Land gezogen und wir müssen feststellen, dass sich eigentlich nichts geändert hat. Die Kauflaune in unserem Land ist ungebrochen, Produkte und Dienstleistungen „made in Germany“ sind nach wie vor Spitze, sogar der Winter schont uns noch ein wenig. Leider begleitet uns die Finanzkrise nach wie vor, die Katastrophen haben sich auch schon wieder eingefunden, unser Bundespräsident setzt seine „Bemühungen“ fort und die medialen Mächte lassen die Muskeln spielen. Dieses wird sich wohl nur ändern, wenn wir uns alle ändern ………... Ändern will die Bundesjustizministerin die Wohlverhaltensperiode im Insolvenzrecht. Es steht nach ihren Aussagen fest, dass es zu einer Halbierung auf nur noch 3 Jahre kommen wird, sofern der Schuldner die Mindestquote erfüllt, die bei 25 Prozent liegen könnte, und die Verfahrenskosten gezahlt hat. Hoffen wir nur, dass die Schuldner daraus nicht die falsche Botschaft ablesen. Nämlich, dass es egal ist, wie viele Schulden sie machen, da sie ohnehin schon nach so kurzer Zeit von sämtlichen Verpflichtungen wieder befreit sind. Ein weiteres für alle Gläubiger wichtiges Thema im Rahmen des Insolvenzrechtes ist die sog. Vorsatzanfechtung, die aufgrund jüngerer BGH-Entscheidungen in 2009 und 2011 stärker in den Fokus geraten ist. Sie ist möglich, wenn der Schuldner eine Rechtshandlung mit dem Vorsatz begeht, andere Gläubiger zu benachteiligen. Bei erfolgreicher Insolvenzanfechtung muss der Gläubiger die gezahlten Beträge an die Insolvenzmasse bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren vor Insolvenzeröffnungsantrag zurückgeben. Bitte bedenken Sie dieses vorsorglich. Zum Schluss noch kurz in eigener Sache: Nicht nur die Verbraucherzentralen kämpfen gegen unseriöses Inkasso – wir kämpfen täglich dagegen. Eines stellen wir aber klar: Unser Kampf ist Pro-Wirtschaft (Gläubiger) orientiert! Wir wollen für Sie der Partner des Vertrauens sein, wenn es um Ihre Forderungen geht. Wir stehen unter der Datenschutzaufsicht, der Gewerbeaufsicht und der Aufsicht der Registrierungsbehörden. Wir arbeiten streng nach Recht und Gesetz, alle unsere Maßnahmen basieren auf BGB und ZPO. Nur so kann ein gegenseitiges Miteinander auch in manchmal schwierigen finanziellen Zeiten gelingen und Geschäftsbeziehungen können bestehen bleiben. Ohne ein funktionierendes Inkassowesen und das Durchsetzen berechtigter Forderungen mit den gebotenen rechtlichen Mitteln funktioniert unsere Wirtschaft nicht. Das sollten sich auch Schuldner vor Augen halten, denn Unternehmen und Einkommen der Mitarbeiter sind nur dann gesichert, wenn berechtigte Forderungen bezahlt werden! Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012. Ihr Transfer-OFFICE-Team |
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